Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die zum Zeitpunkt des Eintritts einer Bank oder einem Finanzdienstleister angehören.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Den Status „außerordentliches persönliches Mitglied" erhalten Personen, deren Ursprung in einer „ordentlichen Mitgliedschaft" bestand.
Darüber hinaus können Personen, die Interesse an der Förderung des Vereinszweckes haben, auf Antrag „außerordentliche persönliche" Mitglieder werden. Die außerordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, haben jedoch in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Der Jahresbeitrag entspricht dem einer ordentlichen Mitgliedschaft.
Beitrag
Der Jahresbeitrag für die persönliche Mitgliedschaft beträgt 150,- EUR
Für Studenten beträgt der Jahresbeitrag 50,- EUR
Ordentliche institutionelle Mitglieder können Unternehmen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die der Finanzindustrie zuzurechnen sind.
Außerordentliche institutionelle Mitglieder können Unternehmen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die Interesse an der Förderung des Vereinszweckes haben.
Institutionelle Mitglieder haben im Rahmen ihrer Mitgliedschaft die Möglichkeit, bis zu zehn Mitarbeiter/innen bundesweit als persönliche Mitglieder in die regionalen Einheiten des IBF ohne zusätzliche Beitragsrechnung zu entsenden.
Beitrag
Persönlichkeiten, die sich um den Verein und die von ihm verfolgten Ziele besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese genießen dann alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, bezahlen jedoch keine Beiträge.
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Frau Christine Hahn M.A.
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